Freiwillige Weiterversicherung in der beruflichen Vorsorge
Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) tritt per 1. Januar 2021 in Kraft und nimmt mit der Einführung der freiwilligen Weiterversicherung nach Art. 47a BVG auch Einfluss auf die berufliche Vorsorge. Doch was bedeutet die Reform für die Versicherten?