1e-Vorsorgepläne
Seit Oktober 2017 ermöglichen die 1e-Vorsorgepläne eine Optimierung der Vermögensbildung, indem sie Anlegern und Unternehmen neue Möglichkeiten hinsichtlich der Organisation ihrer Vorsorge bieten.
Das Vorsorgevermögen gehört seit langem mit zur bevorzugten Vermögensmasse von Unternehmen – sowohl aus steuerlicher Sicht als auch als Vorteil bei einem eventuellen Konkurs. Der Gesetzgeber hat die 1e-Pläne im Oktober 2017 mit einer neuen Verordnung versehen, die neue taktische Vorteile für die versicherten Unternehmen und Kadermitarbeiter umfasst.
Quelle : Zeitschrift Crédit Suisse